Jede Minute zählt.

Wusstest du, dass 69 % der Bauunternehmen ihre Arbeitszeiten nicht rechtssicher erfassen*? Dabei ist es gerade jetzt wichtig, sich genau mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wir zeigen dir, was die neue Pflicht zur Zeiterfassung beinhaltet und wie du diese rechtskonform in deinem Unternehmen umsetzt. Du erfährst außerdem:

  • Welche Vorteile dir die Erfassung mit 123erfasst im Vergleich zum klassischen Stundenzettel und Excel bringt
  • Warum Kollegen aus deiner Branche auf die Erfassung mit unserer Software setzen
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* Quelle: Digitalisierungsindex Mittelstand: Der digitale Status quo im deutschen Baugewerbe

Gesetzliche Zeiterfassungspflicht am Bau

Alles Wichtige auf einen Blick:

Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil Mitte September 2022 entschieden, dass Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Die schriftliche Urteilsbegründung des BAG dafür wurde im Dezember 2022 veröffentlicht.

Was muss dokumentiert werden?

UhrDie Arbeitszeiten müssen vollständig dokumentiert werden. Darunter fallen der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten, einschließlich der Überstunden und Pausenzeiten.

Ab wann muss dokumentiert werden?

Kalender
Arbeitszeiten müssen ab sofort, ohne Übergangsfrist, für jeden Arbeitnehmenden erfasst werden. Mit Strafen ist aktuell jedoch noch nicht zu rechnen.

Wie muss dokumentiert werden?

EinstellungenDie Form des Zeiterfassungssystems kann nicht frei gewählt werden. So sieht der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welcher im April 2023 veröffentlicht wurde, die elektronische Arbeitszeiterfassung in Deutschland vor.

Wer muss dokumentieren?

PersonDie Erfassungspflicht bezieht sich auf alle Beschäftigten im Sinne von §5 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber darf die Erfassung der Zeiten an die Arbeitnehmenden delegieren. Ausgenommen von der Erfassungspflicht sind leitende Angestellte.

Was gilt es weiter zu beachten?

Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden lediglich das Zeiterfassungssystem zur Verfügung stellt. Er hat vielmehr Sorge dafür zu tragen, dass das System korrekt und tatsächlich angewendet wird. Weiter muss das System revisionssicher sein und sowohl den Datenschutz als auch den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmenden gewährleisten.

Zur kompletten Übersicht

Zeiterfassungsvergleich
Stundenzettel? Excel? Oder doch 123erfasst?

Stundenzettel? Excel? Oder doch 123erfasst?

Mit 123erfasst werden sowohl Arbeitszeiten als auch Abwesenheiten lückenlos mit nur einem Fingertipp erfasst. Die Daten stehen somit sofort für den einfachen Export zur Lohnsoftware oder dem Steuerberater in vollem Umfang bereit. Du erfasst außerdem:

  • Lohnarbeiten
  • Wetterdaten
  • Geräteeinsatz
  • Materialien
  • Nachunternehmer
  • uvm.

Und das Beste daran? Du erfüllst die Anforderungen der gesetzlichen Zeiterfassungspflicht. In unserer Vergleichstabelle findest du eine ausführliche Gegenüberstellung der gängigsten Erfassungs-Methoden.

Zur Gegenüberstellung

Erfolgsgeschichte mit 123erfasst

Erfolgsgeschichte mit 123erfasst

Mach es wie die Prange GmbH aus dem sauerländischen Brilon und setze mit 123erfasst die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung rechtskonform um.

Entschieden hat sich der Dachdeckerbetrieb für den Einsatz von 123erfasst, weil man handschriftliche Aufzeichnungen eliminieren wollte. Denn bisher erfassten die Mitarbeiter ihre gearbeiteten Zeiten manuell auf Stundenzetteln und übergaben diese zur Weiterverarbeitung an die Lohnabteilung...

"Es ist einfach papierloser geworden." - Benedikt Egert, Dachdeckermeister und Geschäftsführer Prange GmbH

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Prange GmbH

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